Betriebsratswahlen 2010
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Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
aus einem Faltblatt der IG BAU ist folgendes zu entnehmen:
Die BR-wahlen 2010 stehen unter dem Motto „Gute Arbeit - kannst du wählen“. Mit diesen Wahlen können die Beschäftigten ihre Vertreter/innen im Betrieb selbst bestimmen.
Das ist aber nicht ganz richtig, denn nur im so genannten vereinfachten Wahlverfahren finden die Betriebsratswahlen mit der Persönlichkeitswahl statt. Bei den bevorstehenden Betriebsratswahlen, besteht daher eine wichtige Auseinandersetzung darin, ob die Wahlen als Persönlichkeitswahl durchgeführt werden oder als Listenwahl.
Persönlichkeitswahl bedeutet, dass die Wahlen nur mit einer einzigen Liste durchgeführt werden. Das heißt, nur durch die Persönlichkeitswahl können die Beschäftigten ihre Vertreter/innen im Betrieb selbst bestimmen.
Bei einer Listenwahl kann man dagegen nur eine der eingereichten Vorschlagslisten wählen, nicht aber einzelne Bewerber aus einer Liste ankreuzen. Es gibt Betriebe, in denen Listen von leitenden Angestellten eingereicht werden mit dem Ziel, eine geschäftsleitungshörige Betriebsratspolitik durchzusetzen um eine Persönlichkeitswahl zu verhindern, da dabei kämpferische Kollegen/innen die meisten Chancen haben.
Hier muss daher ein Wahlkampf geführt werden, der diese leitenden Angestellten isoliert und sie auf Grund der Ablehnung in der Belegschaft gegebenenfalls zur Rücknahme der Kandidatur zwingt.
Als BR-Mitglied muss man sich darüber im klaren sein, dass man einen Auftrag von der Belegschaft bekommen hat und nicht vom Unternehmen. Bei der Wahl eines BR kommt es deshalb darauf an, Kolleginnen und Kollegen zu wählen, die Rückgrad haben und zeigen. Denn ein BR wird nicht dazu gewählt, damit er sich dann an „Kostensenkungsstrategien“ der Unternehmer beteiligt. Er muss ausgehend von den Interessen der Belegschaft die Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen auslegen und dazu beitragen, dass die Belegschaft sich zusammenschließt und offensiv für ihre Rechte eintritt. BR bestehen nicht aus Einzelkämpfern; sie sind nur als Gremium gemeinsam stark, wenn sie sich fest auf die Belegschaft stützen. Es ist daher unbedingt wichtig und richtig, die Betriebsratstswahlen auf der Grundlage der Persönlichkeitswahl durchzuführen und die spalterische Listenwahl zu kritisieren.
In diesem Zusammenhang möchte ich aber noch darauf hinweise, dass das BetrVG mehr oder weniger den Eindruck der „Waffengleichheit“ zwischen Arbeitnehmern und Unternehmer erweckt - um davon abzulenken, dass es in der Hauptsache ein Gesetz für die Unternehmer ist. Betriebsräte werden verpflichtet zur VERTRAUENSVOLLEN ZUSAMMENARBEIT mit Unternehmern und daran gehindert, Arbeitskämpfe zu unterstützen. Kämpferische Betriebsräte lesen aber sorgfältig zwischen den Zeilen.
Mit solidarischen Grüßen
Stefano
liebe Kollegen,
aus einem Faltblatt der IG BAU ist folgendes zu entnehmen:
Die BR-wahlen 2010 stehen unter dem Motto „Gute Arbeit - kannst du wählen“. Mit diesen Wahlen können die Beschäftigten ihre Vertreter/innen im Betrieb selbst bestimmen.
Das ist aber nicht ganz richtig, denn nur im so genannten vereinfachten Wahlverfahren finden die Betriebsratswahlen mit der Persönlichkeitswahl statt. Bei den bevorstehenden Betriebsratswahlen, besteht daher eine wichtige Auseinandersetzung darin, ob die Wahlen als Persönlichkeitswahl durchgeführt werden oder als Listenwahl.
Persönlichkeitswahl bedeutet, dass die Wahlen nur mit einer einzigen Liste durchgeführt werden. Das heißt, nur durch die Persönlichkeitswahl können die Beschäftigten ihre Vertreter/innen im Betrieb selbst bestimmen.
Bei einer Listenwahl kann man dagegen nur eine der eingereichten Vorschlagslisten wählen, nicht aber einzelne Bewerber aus einer Liste ankreuzen. Es gibt Betriebe, in denen Listen von leitenden Angestellten eingereicht werden mit dem Ziel, eine geschäftsleitungshörige Betriebsratspolitik durchzusetzen um eine Persönlichkeitswahl zu verhindern, da dabei kämpferische Kollegen/innen die meisten Chancen haben.
Hier muss daher ein Wahlkampf geführt werden, der diese leitenden Angestellten isoliert und sie auf Grund der Ablehnung in der Belegschaft gegebenenfalls zur Rücknahme der Kandidatur zwingt.
Als BR-Mitglied muss man sich darüber im klaren sein, dass man einen Auftrag von der Belegschaft bekommen hat und nicht vom Unternehmen. Bei der Wahl eines BR kommt es deshalb darauf an, Kolleginnen und Kollegen zu wählen, die Rückgrad haben und zeigen. Denn ein BR wird nicht dazu gewählt, damit er sich dann an „Kostensenkungsstrategien“ der Unternehmer beteiligt. Er muss ausgehend von den Interessen der Belegschaft die Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen auslegen und dazu beitragen, dass die Belegschaft sich zusammenschließt und offensiv für ihre Rechte eintritt. BR bestehen nicht aus Einzelkämpfern; sie sind nur als Gremium gemeinsam stark, wenn sie sich fest auf die Belegschaft stützen. Es ist daher unbedingt wichtig und richtig, die Betriebsratstswahlen auf der Grundlage der Persönlichkeitswahl durchzuführen und die spalterische Listenwahl zu kritisieren.
In diesem Zusammenhang möchte ich aber noch darauf hinweise, dass das BetrVG mehr oder weniger den Eindruck der „Waffengleichheit“ zwischen Arbeitnehmern und Unternehmer erweckt - um davon abzulenken, dass es in der Hauptsache ein Gesetz für die Unternehmer ist. Betriebsräte werden verpflichtet zur VERTRAUENSVOLLEN ZUSAMMENARBEIT mit Unternehmern und daran gehindert, Arbeitskämpfe zu unterstützen. Kämpferische Betriebsräte lesen aber sorgfältig zwischen den Zeilen.

Mit solidarischen Grüßen
Stefano
Hallo Stefano,
du hast ja Recht, ich gehöre selbst dieser "Spezies" an, da ich nur in einem mittelgroßen Betrieb arbeite stellt sich die Frage der Listenwahl (noch) nicht, bisher gab es immer nur die Persönlichkeitswahl...
nur, dies verhindert auch nicht immer, dass ehemals basisorientierte, kämpferische Betriebsräte "umschwenken", voll und ganz in der "vertrauensvollen Zusammenarbeit" aufgehen usw. und nur noch Stellvertreterpolitik betreiben. Eine Konsequenz die wir gezogen haben: Gründung einer gewerkschaftlichen Betriebsgruppe, Verpflichtung der Zusammenarbeit mit dieser, Keine BR-Mitglieder im Vorstand der Betriebsgruppe, regelmäßige Veröffentlichungen, Meinung von der Belegschaft einholen... klingt erst `mal super, ist aber immer ein harter Kampf...macht ja auch mehr Arbeit und man muss sich rechtfertigen wenn man gegen die Meinung der KollegInnen votiert, vom Stress mit der Geschäftsführung `mal abgesehen
Viele Grüße
Stefan H.
du hast ja Recht, ich gehöre selbst dieser "Spezies" an, da ich nur in einem mittelgroßen Betrieb arbeite stellt sich die Frage der Listenwahl (noch) nicht, bisher gab es immer nur die Persönlichkeitswahl...
nur, dies verhindert auch nicht immer, dass ehemals basisorientierte, kämpferische Betriebsräte "umschwenken", voll und ganz in der "vertrauensvollen Zusammenarbeit" aufgehen usw. und nur noch Stellvertreterpolitik betreiben. Eine Konsequenz die wir gezogen haben: Gründung einer gewerkschaftlichen Betriebsgruppe, Verpflichtung der Zusammenarbeit mit dieser, Keine BR-Mitglieder im Vorstand der Betriebsgruppe, regelmäßige Veröffentlichungen, Meinung von der Belegschaft einholen... klingt erst `mal super, ist aber immer ein harter Kampf...macht ja auch mehr Arbeit und man muss sich rechtfertigen wenn man gegen die Meinung der KollegInnen votiert, vom Stress mit der Geschäftsführung `mal abgesehen
Viele Grüße
Stefan H.
Auf Basis von Ploneboard
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Aktivieren durch mkoeln um 30.01.2010 08:44
